Pflichten der/des Stagiaires

  • Der/Die Stagiaire arbeitet zu ortsgemässen Arbeitsbedingungen Arbeits-zeit, Ferien, Feiertage).
  • Das Flugticket wird selbst organisiert und bezahlt.
  • Das Visum und die dazu nötigen Formulare werden vom Stagiaire besorgt. → siehe swissemigration.ch / bfm.admin.ch
  • Stagiaires müssen zwischen 18 und 35 Jahre alt sein. Eine Stelle kann nur auf dem erlernten Beruf angeboten werden. Die Aufenthaltsdauer sollte mindestens 6 Monate, höchstens aber 18 Monate betragen.
  • Die Kosten für allfällige grössere Reisen übernimmt der/die Stagiaire.

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